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Urkundenanforderungen aus dem Personenstandsregister

Die Beantragung der Urkunde(n) erfolgt entsprechend der von Ihnen im Folgenden gemachten Angaben. Sollten Angaben fehlen oder fehlerhaft sein, können gegebenenfalls keine Personenstandsurkunden ausgestellt werden.

Auch die Berechnung der Gebühren erfolgt entsprechend Ihrer Angaben. Sollte bei der Bearbeitung Ihres Antrages festgestellt werden, dass Ihre Angaben nicht korrekt waren, kann es zu höheren Gebühren kommen. In diesen Fällen erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.

Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Beantragung von Urkunde(n) Kontakt zum Standesamt auf.